FAQ / Klarstellungen
Eigentlich sollte es weder diese Seite noch die Gruppe hinter dieser Seite geben müssen.
War die Erstellung des Videos legal?
Ja.
Nach Deutschland ist mittlerweile auch in Österreich in einem Zivilrechtsstreit durch das Oberste Gericht Wiens festgestellt worden, dass die Verbreitung und Erstellung des Ibiza-Videos aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses legal war. Das OGH Österreich bestätigt im März 2020, dass das öffentliche Interesse Persönlichkeitsrechte überwiegt.
Das Erstellen und Veröffentlichen des Videos selbst ist unter den gegebenen Bedingungen legal. In Spanien, wo das Video aufgenommen wurde, ist die Aufzeichnung, selbst die heimliche, durch am Gespräch beteiligte Personen legal. Sogar ein Schild am Eingang der Villa auf Ibiza wies darauf hin, dass die Immobilie videoüberwacht wird.
Sind die Macher kriminell?
Nein.
Im Nachgang der Veröffentlichung des Ibiza-Videos hatten HC Strache und Johann Gudenus selbst sowie die FPÖ versucht, die Macher des Ibiza-Videos medial in ein schlechtes Licht zu rücken. Unter anderem benutzten diese dafür den Blog EU-Infothek und deren Scheckheft, dessen vermeintliches Insiderwissen sich im Nachhinein als größtenteils erkaufte Falschaussagen herausstellte (siehe: gekaufte Zeugen).
Die Behauptung, Gudenus und Strache sollten mit dem Material erpresst werden, wurde zum Vorwand genommen, einen Grund für eine Europäische Ermittlungsanordnung zu erhalten. Diesen Vorwurf haben jedoch selbst Gudenus und Strache zurückgewiesen.
Einige der sogenannten Belastungszeugen haben schon häufiger Falschaussagen getätigt und sind deshalb als Quellen unglaubwürdig. Etwa der Vorwurf, am Video Beteiligte hätten mit Rauschgift gehandelt, ist haltlos angesichts lediglich einer einzigen Belastungs-“Zeugin“, die selbst Beschuldigte ist und versucht, Straferleicherungen zu erreichen. Diese weist in ihren Aussagen zahlreiche Inkonsistenzen auf. Ein angeblicher Mittäter widerspricht ihr. Auch ist auffällig, dass es sich bei einem Großteil der belastenden Aussagenden um Spitzel der Österreichischen Ermittlungsbehörden handelt (ON527 Seite 3). Es ist anzunehmen, dass ein "Schmuddel-Image" der Videomacher gezielt aufrechterhalten und gepflegt wurde, um vom eigentlichen Skandal, dem justiziellen Versagen, der mangelhaften Aufarbeitung der Korruptionsvorwürfe und der Unterwanderung der Österreichischen Justiz durch FPÖ und ihre Sympathisanten abzulenken.
Wollten sich die Videomacher bereichern?
Nein.
Auf ein Kaufangebot aus dem Umfeld von HC Strache im Umfang von zwei Millionen Euro wurde nicht eingegangen. Wäre Geld die Motivation gewesen, hätte sich hier eine gute Gelegenheit geboten.
Auf der Suche nach Möglichkeiten, die Beweislast des Ibiza-Videos und den Druck auf die Ermittlungsbehörden zu verstärken, sollte der Zeugenschutz und die weitere Lebensabsicherung des ehemaligen Strache-Bodyguards finanziell abgesichert werden. Dieser hatte aufgrund einer persönlichen Kränkung über längere Zeit komprommittierendes Material gesammelt, das zusammen mit dem Video veröffentlicht werden sollte. Hierfür wurden von den Videomachern mehrere Personen des öffentlichen Lebens angefragt, von denen man vermutete, sie hätten Interesse daran, dass das Material der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würde. Da die entsprechenden Summen nicht flossen, war die Quelle im weiteren Verlauf nicht mehr bereit, eine Aussage zu machen, die ihn selbst belastet und gefährdet hätte.
Natürlich wollten sich auch die Videomacher anfänglich auch in Bezug auf ihre Anwaltskosten und mögliche berufliche Folgen in der Zukunft absichern, um sich gegebenenfalls juristisch verteidigen zu können. Schliesslich sind die Schicksale verschiedener Whistleblower bekannt. Zudem war der Sicherheitsaparat und das Innenministerium zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch in FPÖ-Hand und es war nicht absehbar, dass sich dies ändern würde. Das unverhältnissmäßige Vorgehen der SOKO-Tape und der Österreichischen Staatsanwaltschaften in dieser Sache zeigen, dass diese Befürchtungen durchaus berechtigt waren. Eine solche Absicherung war für sie jedoch immer ein Nice to have und die mutmaßlichen Macher waren schliesslich auch ohne Absicherung bereit, das Risiko einzugehen. Nur deshalb ist dieser Spendenaufruf hier nötig.
Dem Anwalt des Beschuldigten, dem vorgeworfen wird, das Ibiza-Video mit angefertigt zu haben, Johannes Eisenberg, liegt eine Eidesstaatliche Erklärung vor, in der eine dieser angesprochenen Personen des öffentlichen Lebens bestätigt, dass bereits 2015 Geld zur Absicherung des Bodyguards auf dessen Wunsch und in dessen Beisein gesucht wurde. Die Redaktionen der Süddeutschen Zeitung sowie des SPIEGEL bestätigen, für Videomaterial nie Geld gezahlt zu haben.
Mittlerweile haben die Verteidigungskosten, der mutmaßlich am Video Beteiligten die Produktionskosten des Ibiza-Videos weit überschritten. Sowohl die Anwalts- als auch die Lebenshaltungskosten der mutmaßlich Videoproduzenten müssen mittlerweile aus privaten Mitteln aus deren Umfeld aufgebracht werden.
Warum wurde das Video nicht früher veröffentlicht?
Zunächst war davon ausgegangen worden, dass das Video allein nicht für den Abgang und strafrechtlichen Verfolgung der entsprechenden Regierungsmitglieder ausreichen würde. Die Quelle der ursprünglichen Belege, welche die korrupten Handlungen lange vor dem Ibiza-Video beweisen, der Bodyguard Sraches, war aber nicht bereit, eine Aussage zu machen, da kein Geld vorhanden war, um ihn abzusichern oder ihm alternativ die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm zu ermöglichen. Somit fehlte die Aussagebereitschaft und damit ein wesentlicher Aspekt der Beweisführung.
Die Veröffentlichung des Video Materials aus Risikoabwägung und in der Hoffnung, die Quelle zu einem späteren Zeitpunkt absichern und zu einer Aussage bewegen zu können, wurde deshalb zunächst verschoben.
Als deutlich wurde, dass der Bodyguard nicht zu einer Aussage zu bewegen wäre, wurde dann unter erhöhtem Risiko das Video alleinstehend veröffentlicht.
Warum stellen sich nicht alle Beteiligten den Behörden?
Andere Whistleblower Schicksale sowie der bisherige Umgang österreicherischer Behörden mit der Ibiza-Affäre führen bei den Beteiligten zu einem großen Misstrauen gegenüber der österreichischen Justiz. Nachweislich wird mit konstruierten Vorwürfen und auch sonst unverhältnissmässigen Methoden ermittelt, obwohl die Erstellung und Verbreitung des Videos nicht illegal war. Die Enthüller müssen also befürchten, dass an ihnen ein Exempel statuiert werden soll und nicht mit einem fairen Verfahren zu rechnen ist. Hinzu kommen zahlreiche Drohungen von Rechtsradikalen und anderen Kreisen, welche am Video Beteiligte um ihre körperliche Unversehrtheit fürchten lassen.
Für denjenigen, der derzeit hauptsächlich im Verdacht steht, das Ibiza-Video erstellt zu haben, ist jedoch vor allem ausschlaggebend, dass er zuvor als privater Ermittler tätig war. Als solcher ermittelte er unter anderem in Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden im Millieu der organisierten Kriminalität. Über ein Öffentlichwerden seiner Identität und insbesondere seines Bildes, würden diejenigen auf den Plan gerufen werden, die bisher nicht wussten, dass sie es mit einem verdeckten Ermittler zu tun hatten. Ein breites mediales Bekanntwerden der Person wäre aus diesem Grund schlicht lebensbedrohlich.